Der Standesbeamte hat in der Heiratsurkunde festgehalten,
"daß nach den hier bewährenden Civilstands Registern der Bräutigam laut Urkunde vom 20. März 1830 Nummer 32 am 17. selbigen Monats und Jahres geboren,
der Vater des Bräutigams laut Urkunde vom 24. Juni 1835 Nummer 73 und der vorige Ehegatte der Braut laut Urkunde vom 29. Mai 1854 Nummer 84 verstorben ist,
daß nach den vorgelegten Auszügen aus den Civilstands Registern der Bürgermeisterei Much die Braut laut Urkunde vom 5. März 1823 am nämlichen Tage geboren,
der Vater der Braut laut Urkunde vom 2. Dezember 1823, ihr Großvater mütterlicher Seite laut Urkunde vom 12. Januar 1818 und ihre Großmutter mütterlicher Seits laut Urkunde vom 9. September selbigen Jahres verstorben ist,
daß nach dem ferner vorgelegten Auszuge aus den Civilstands Registern der Bürgermeisterei Neunkirchen die Mutter der Braut laut Urkunde vom 31. Januar 1851 verstorben ist,
daß weiter die Braut mit den unten genannten vier Zeugen mir eidesstattlich versichert, daß die Großeltern väterlicherseits der Braut beide verstorben sind, der Braut es aber nicht möglich sei, die Sterbeurkunden derselben beizubringen,
die Zeugen auch gleichzeitig versicherten, daß sie die Brautleute genau kennen, und dass endlich die anwesende Mutter des Bräutigams ihre Einwilligung zu gegenwärtiger Heirath zu ertheilen erklärt"